Kosten

Die Gebühren für die Schwangerenvorsorgeuntersuchungen, Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, den Geburtsvorbereitungskurs (der Schwangeren), für die Geburt sowie für die Wochenbettbetreuung werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten folgende Kosten für die Wochenbettbetreuung: Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen Besuch pro Tag durch eine Hebamme. Im Zeitraum zwischen dem 11. Tag nach der Geburt bis zum Ablauf von 8 Wochen nach der Geburt können Sie die Hebammenhilfe noch bis zu 16-mal in Anspruch nehmen. Nach der 8.Lebenswoche Ihres Kindes werden weitere 8 Besuche oder Beratungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Weitere Besuche sind auf ärztliche Anordnung möglich.

Einzelne Krankenkassen erstatten ganz oder teilweise auch zusätzliche Hebammenleistungen wie z.B. Rufbereitschaft, Pekip-Kurse und Geburtsvorbereitungskurse für den Partner. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Sind Sie privat versichert, so übernimmt die private Krankenkasse je nach abgeschlossenem Tarif die Hebammenleistungen. Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung, um zu klären, welche Kosten übernommen werden.